Sozialfonds

Der Sozialfonds bezweckt die subsidiäre Bereitstellung von Mitteln für unterstützungsbedürftigte Bewohnerinnen und Bewohnern von Alterswohnungen in der Gemeinde Wollerau, insbesondere von Mieter von Alterswohnungen der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt.

Leistungen aus dem Sozialfonds können von Privatpersonen beantragt werden mit Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren in Wollerau, wenn eine finanzielle Notlage besteht oder wenn sie in eine vorübergehende Notlage geraten, welche nicht aus eigener Kraft bewältigt werden kann.

Vorgängig zur Beanspruchung von Mitteln aus dem Fonds sind Abklärungen für eine Finanzierung mit den zuständigen Sozialdiensten (Sozialzentrum Höfe SZH) und/oder Drittorganisationen zu machen. Wer eine Leistung aus dem Sozialfonds beansprucht, hat einen eigenen seinen Verhältnissen entsprechenden Beitrag zu leisten.

Der Stiftungsrat Alterszentrum Turm-Matt bildet gleichzeitig die Verwaltung des Sozialfonds. Gesuche können jederzeit schriftlich an den Stiftungsrat eingereicht werden (Stiftungsrat Alterszentrum Turm-Matt, Sozialfonds, Bahnhofstrasse 16, 8832 Wollerau). Sein Entscheid ist endgültig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement Sozialfonds.

Bericht Höfner Volksblatt vom 19. August 2015

Zuwendungen in den Sozialfonds der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt können jederzeit getätigt werden.

Unser Konto:

Schwyzer Kantonalbank
8832 Wollerau
Stiftung Alterszentrum Turm-Matt
Bahnhofstrasse 16
8832 Wollerau
IBAN : CH58 0077 7001 9654 9163 9
Vermerk : Sozialfonds